Ein Pflegeheim ist dazu da, um pflegebedürftigen Menschen ein zuhause zu bieten. Diese Menschen sind meistens alt und schwer krank. Es können jedoch auch geistig-, körperlich- oder auch schwerstbehinderte Menschen in einem Pflegeheim untergebracht werden. Sie müssen umgeht und gepflegt werden für 24 Stunden am Tag. Prinzipiell kann gesagt werden, dass ein Pflegeheim gleichermaßen ein Altenheim und ein Altenpflegeheim ist. Jedoch gibt es in Deutschland auch Pflegeheime, die speziell für noch nicht so alte behinderte Menschen ausgerichtet sind. Zu Beginn des Jahres 2006 waren fast 700 000 Menschen in ungefähr 11 000 solchen Einrichtungen untergebracht. Jedoch darf nicht der Fehler gemacht werden und ein Wohnheim mit einem Pflegeheim verwechselt werden. In Bezug auf die Besetzung der Personalstellen gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen. Der richtige Einsatz des Personals in einem Pflegeheim wird allerdings überprüft von der Heimaufsicht und auch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der in regelmäßigen Abständen Qualitätsprüfungen durchführt. Es sollten in jedem Pflegeheim zumindest 50 Prozent der Beschäftigten eine professionelle Ausbildung genossen haben. Viele der Pflegeheime schaffen dies auch, jedoch gibt es auch gewisse Einrichtungen, in denen beim Personal erhebliche Mängel bezüglich von manchem Fachwissen herrschen. Jedoch wird auch seit längerer Zeit immer wieder darüber berichtet, dass die Zustände in manchem Pflegeheim nicht akzeptabel sind. Das geht soweit, dass auch teilweise Patienten nicht die richtige Behandlung zu Teil wird. Viele der pflegebedürftigen legen sich wund, weshalb bei der richtigen Wahl von einem Pflegeheim unbedingt darauf geachtet werden sollte welchen Ruf das Heim genießt. Finanziert werden Pflegeheime schon seit dem Jahre 1995 von der Pflegeversicherung. Es gibt jedoch auch Fälle in denen sich die Menschen mit einer Art Pauschale an den Kosten beteiligen. Zudem wird ein Teil der Kosten auch von den kostenfreien Städten übernommen und teils auch von den Landkreisen. Es gibt eine Berechnung, nach der im Jahr 2005 eine Vollpflege eines pflegebedürftigen Menschen pro Monat 2706 Euro gekostet hat.